Krankenhausplanung – Was man wissen sollte

posted am: 29 November 2019

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Die Krankenhausplanung, wie beispielsweise die Planungsbüro Noll GmbH, hat die Aufgabe ein sicheres und effektives Netz an Krankennhäuser in der jeweiligen Region zu erstellen und zu wahren, um eine langfristig an den aktuellen Bedarf angepasste medizinische Versorgung der Bewohner sicher zu stellen. Dabei gibt es einige Begrifflichkeiten zu unterscheiden und gewisse Punkte zu beachten, auf welchem im folgenden Artikel genauer eingegangen werden soll. Gesetzlich sind die jeweiligen Länder dazu verpflichtet Krankenhäuser für die Bevölkerung bereitzustellen und mit einer Krankenhausplanung ein funktional abgestuftes Netz zu erstellen, bei welchen sich die Krankenhäuser jeweils ergänzen. Darin beinhaltet sind Entscheidungen über die Standorte, Größe, Stufe der Versorgung und Aspekte über die jeweilige Fachrichtung der Einrichtungen. Dabei werden als Kennzahl die Auslastung und Nutzung der Betten in einem Krankenhaus zur gerechten Bereitstellung und Anpassung an den Bedarf genommen. Für alle Patienten sollen immer Versorgungsmöglichkeiten bereitstehen und nach Möglichkeit eine Reserve, um Engpässe zu vermeiden. Die Planung des Krankenhauses schafft mit dem Plan dafür die Voraussetzung, und lässt Krankenhäuser in einer Region untereinander zusammenarbeiten und Aufgaben gleichmäßig und sinnvoll verteilen. Aufgrund hoher Kosten kann daher nicht jedes Krankenhaus für jedes Gebiet ausreichend Ressourcen zur Verfügung stellen. Dies würde außerdem einen Mangel an Qualität zur Folge haben. Für selten auftretende Krankheiten gibt es daher weniger eingeplante Kapazität und nicht jedes Krankenhaus ist mit den notwendigen Mitteln für Behandlung und Therapie ausgestattet. Bei seltenen schwerwiegenden Krankheiten kann es daher sein, dass man etwas weiter in eine andere Stadt fahren muss, um ausreichend behandelt werden zu können. Auch kooperieren die Einrichtungen unter einander immer mehr, sodass ein größerer Wettbewerb entsteht. Für die Behörde für die Planung der Einrichtungen ist in den jeweiligen Ländern das Ministerium für Gesundheit, welches mit einem Ausschuss zur Planung zusammenarbeitet. Diese beiden Gremien entscheiden über Änderungen und Anpassungen in der Planung der Krankenhäuser. Beim Ausschuss für die Planung der Krankenhäuser handelt es sich um ein Gremium von Experten, von welchen Mitglieder der Träger der Krankenhäuser, von der Ärzteschaft und von den Krankenkassen selbst sind. Die Krankenkassen gelten als die Träger der Kosten. Bei Entscheidungen, welche Einfluss auf die gesamte Planung der Krankenhäuser haben, sollte man anstreben eine Einstimmigkeit im Ausschuss zur Planung der Krankenhäuser zu erreichen. Das Ministerium für Gesundheit entscheidet am Ende über die Implementierung von einzelnen Entscheidungen. Die Krankenhauspläne haben außer Zahlen wie die Anzahl an Betten auch Programme wie Intensivstationen für Kinder ausgerichtet am Bedarf, Akutgeriatrie, Krankenhäuser mit einer palliativen Versorgung und auf Intensivbehandlungsplätze mit neonatologischer Ausstattung. Der Plan wird jedes Jahr weiterhin fortgeschrieben. Das hat den Vorteil, dass die Ministerien und zuständigen Gremien jeweils auf aktuelle Veränderungen in Einwohnerzahl, Häufigkeit oder Alter der Patienten eingehen können.